In der gegenwärtigen Zeit wächst leider die Anzahl jener Gruppen, welche die heiligen Nächte (Leyle-i Regaib, Leyle-i Miradsch und Leyle-i Berat) verleugnen, obwohl die islamische Gemeinschaft (Ummah) diese über Jahrhunderte hinweg anerkannt hat. Diese Gruppen behaupten, diese Nächte seien Bid'a und begehen dadurch eigentlich selber Bid‘a. Denn das Fällen eines religiösen Urteils (Hukum) nach eigenen Maßstäben, ohne sich die Urteilssprüche der islamischen Autoritäten zu richten, ist Bid'a.
Die Einladung zu einem Gedanken (Fikr) ist erlaubt, sobald es von einem Urteilsspruch der Mehrheit der islamischen Autoritäten stammt. Sonst ist die Einladung zu einem neuen Urteil Bid’a, was man sofort widerlegen muss, um seinen Mund zu stopfen!
Worte (705)
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Das heisst, jemand, der kein Mudchtehid (islamische Autorität, der Urteile aus dem Kuran und Hadithen ziehen darf) ist, muss bei religiösen Angelegenheiten den Urteilsspruch der Mehrheit der islamischen Autoritäten (Rey-i cumhur) beachten und befolgen.
Aus diesem Grunde wurden in der vorliegenden Broschüre die Urteilssprüche von islamischen Autoritäten zu diesem Thema zusam-mengetragen und vorgestellt. Ferner wurden jene Beweispunkte, welcher der Imam unserer Zeit – Bediuzzaman Said Nursi – in seinem Werk „Risale-i Nur“ dargelegt hat, ebenfalls in der Broschüre zusam-mengetragen.
Da Sheyh Abdulkadir Geylani (k.S.) ebenfalls eine von der gesamten Ummah anerkannte Autorität ist, haben wir ebenfalls aus seinem Buch „El Gunye“ selektive Überlieferungen zum Thema zitiert.